Persönlichkeitsrecht

Das Persönlichkeitsrecht ist ein grundlegendes Recht, das die Würde und die freie Entfaltung der individuellen Persönlichkeit eines Menschen schützt. Es bewahrt den Einzelnen vor unbefugten Eingriffen in seinen privaten Lebensbereich und leitet sich im deutschen Recht direkt aus dem Grundgesetz ab. Zu seinen wichtigsten Bestandteilen gehören der Schutz des eigenen Bildes, der Ehre sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung über die eigenen Daten. Insgesamt ermöglicht es jedem Menschen, selbst darüber zu entscheiden, wie er sich in der Öffentlichkeit darstellt und welche privaten Informationen geteilt werden.