/
Das Thema Impfpflicht und deren Durchsetzung in Arbeitsverhältnissen hat während der Corona-Pandemie viele Diskussionen ausgelöst. Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) setzt nun einen bedeutenden rechtlichen Rahmen: Die Weigerung, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen, darf nicht zu einer Abmahnung führen. Dies entschied das BAG am 19. Juni 2024 (Az. 5 AZR 192/23 und…