Eine Onlinewahl rechtssicher durchzuführen erfordert die Einhaltung hoher technischer und organisatorischer Standards. Dazu zählt insbesondere die Verwendung von Wahlsoftware, die nach dem Schutzprofil des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-CC-PP-0121) zertifiziert ist. Zudem sind die allgemeinen Wahlgrundsätze wie freie, gleiche und geheime Wahl auch bei der elektronischen Stimmabgabe strikt zu wahren. Ergänzend dazu müssen datenschutzrechtliche Vorgaben beachtet und durch technische Maßnahmen abgesichert werden, um die Integrität des Wahlvorgangs zu gewährleisten.
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Der neue § 18b BetrVG soll erstmals digitale Betriebsratswahlen ermöglichen. Wir zeigen, was im Gesetzesentwurf steht, welche Voraussetzungen gelten und was eine Rahmenbetriebsvereinbarung leisten muss.