Onlinewahl Betriebsrat 2026

Die Online­wahl des Betriebs­rats 2026 ist eine im Geset­zes­ent­wurf vor­ge­se­he­ne Neue­rung, die es ermög­licht, ergän­zend zur Urnen- und Brief­wahl auch eine elek­tro­ni­sche Stimm­ab­ga­be durch­zu­füh­ren. Sie soll erst­mals im Rah­men der regu­lä­ren Betriebs­rats­wah­len zwi­schen dem 1. März und dem 31. Mai 2026 erprobt wer­den. Vor­aus­set­zung ist, dass sich der Betriebs­rat und der Arbeit­ge­ber ein­ver­nehm­lich auf die Durch­füh­rung der Online­wahl ver­stän­di­gen. Tech­ni­sche Sicher­heit und Daten­schutz wer­den durch kla­re Anfor­de­run­gen an zer­ti­fi­zier­te Wahl­soft­ware und die Ein­hal­tung von BSI-Vor­ga­ben gewährleistet.