Die öffentliche Auftragsvergabe beschreibt den Prozess, bei dem staatliche Stellen wie Kommunen, Länder oder der Bund Waren, Bauleistungen oder Dienstleistungen von privaten Unternehmen erwerben. Da hierbei Steuergelder eingesetzt werden, unterliegt das Verfahren strengen rechtlichen Vorgaben, die Transparenz und einen fairen Wettbewerb unter den Bewerbern garantieren. Ziel ist es, durch ein geregeltes Auswahlverfahren das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln und eine Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherzustellen. So wird gewährleistet, dass öffentliche Mittel effizient und verantwortungsbewusst für das Gemeinwohl genutzt werden.

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Die Koalition einigt sich beim Tariftreuegesetz auf einen Kompromiss mit Abstrichen. Analysen zu rechtlichen Folgen, Kritik und Strategien für Betriebsräte.