Mobilisierung

Mobi­li­sie­rung bezeich­net den Pro­zess der Akti­vie­rung und Ein­be­zie­hung von Per­so­nen oder Grup­pen für ein gemein­sa­mes Ziel oder eine Akti­on. Im sozia­len, poli­ti­schen oder betrieb­li­chen Kon­text zielt die Mobi­li­sie­rung dar­auf ab, Unter­stüt­zung, Bewusst­sein oder Enga­ge­ment zu erhö­hen, um spe­zi­fi­sche Zie­le zu errei­chen oder Ver­än­de­run­gen her­bei­zu­füh­ren. Dies kann durch Infor­ma­ti­ons­ver­brei­tung, Über­zeu­gungs­ar­beit und die Schaf­fung von Anrei­zen gesche­hen, um Indi­vi­du­en oder Grup­pen zur Teil­nah­me zu motivieren.


  • Vom Übergang zum Restmandat: Die rechtlichen Grundlagen des Betriebsrats im Kontext betrieblicher Transformation

    /

    Vom Übergang zum Restmandat: Die rechtlichen Grundlagen des Betriebsrats im Kontext betrieblicher Transformation

    Bei betrieb­li­chen Umstruk­tu­rie­run­gen sind die §§ 21a, 21b und 22 des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes (BetrVG) fun­da­men­ta­le Säu­len, die den Betriebs­rä­ten eine kon­ti­nu­ier­li­che und effek­ti­ve Ver­tre­tung der Arbeit­neh­mer­inter­es­sen ermög­li­chen. Die­se Para­gra­phen stel­len sicher, dass Betriebs­rä­te ihre reprä­sen­ta­ti­ven Funk­tio­nen wäh­rend und nach tief­grei­fen­den Ver­än­de­run­gen wie Betriebs­über­gän­gen oder -ände­run­gen ohne Unter­bre­chung aus­üben kön­nen. Sie gewähr­leis­ten eine lücken­lo­se Betriebs­rats­ar­beit, die beson­ders…