Mitbestimmungsrecht

Das Mitbestimmungsrecht bezeichnet das Recht der Arbeitnehmer, bei Entscheidungen, die ihre Arbeitsbedingungen betreffen, mitzusprechen und Einfluss zu nehmen. In Deutschland ist dieses Recht besonders stark im Betriebsverfassungsgesetz verankert, das den Betriebsrat als Vertretung der Beschäftigten etabliert. Das Mitbestimmungsrecht gilt in verschiedenen Bereichen, beispielsweise bei Themen wie Arbeitszeit, Urlaub und Entlassungen. Ziel des Mitbestimmungsrechts ist es, eine gerechtere Balance zwischen den Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern herzustellen.