Mitarbeitervertretung

Die Mitarbeitervertretung (MAV) ist das kirchenrechtliche Gegenstück zum Betriebsrat und vertritt die Interessen der Beschäftigten in kirchlichen oder diakonischen Einrichtungen. Ihre rechtliche Grundlage bildet kein staatliches Gesetz, sondern kircheneigene Regelungen wie das Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD oder die Rahmenordnung für katholische Einrichtungen. Zu ihren Kernaufgaben gehören die Mitbestimmung bei personellen sowie organisatorischen Maßnahmen und die Überwachung der geltenden Arbeitsrechte. Ziel des Gremiums ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Dienststellenleitung zum Wohle der Mitarbeitenden und der jeweiligen Einrichtung.


  • Betriebsratsflexibilität: Neue Rechtsprechung bestätigt

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    Betriebsratsflexibilität: Neue Rechtsprechung bestätigt

    Die jüngste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts verdeutlicht die Anpassungsfähigkeit des Betriebsverfassungsgesetzes an ungewöhnliche Umstände bei Betriebsratswahlen. Ein wegweisendes Urteil bekräftigt, dass Betriebsratswahlen auch dann gültig sind, wenn die Anzahl der Kandidaten unter der gesetzlich geforderten Mitgliederzahl liegt. Dies hat bedeutende Implikationen für die betriebliche Mitbestimmung, insbesondere in kleineren Betrieben. Kontext und Kern der Entscheidung Das Betriebsverfassungsgesetz…