Mitarbeiterrechte

Mit­ar­bei­ter­rech­te umfas­sen die gesetz­li­chen und ver­trag­li­chen Rech­te, die Arbeit­neh­mer gegen­über ihrem Arbeit­ge­ber haben. Dazu gehö­ren unter ande­rem das Recht auf gerech­te Ent­loh­nung, Arbeits­zeit­re­ge­lun­gen und Schutz vor Dis­kri­mi­nie­rung. Sie die­nen dem Schutz der Arbeit­neh­mer und der Sicher­stel­lung fai­rer Arbeits­be­din­gun­gen.