Minijobs

Mini­jobs sind gering­fü­gi­ge Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­se, bei denen die wöchent­li­che Arbeits­zeit auf maxi­mal 450 Euro oder 15 Stun­den begrenzt ist. Sie die­nen oft als Neben­job oder zur Über­brü­ckung von finan­zi­el­len Eng­päs­sen. Mini­jobs sind sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig, jedoch gel­ten für sie ver­ein­fach­te Rege­lun­gen in Bezug auf Steu­ern und Sozialabgaben.