Der Mindestlohn 2026 bezeichnet die gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze pro Stunde, die für fast alle Arbeitnehmer in Deutschland ab dem 1. Januar 2026 gelten wird. Über die exakte Höhe dieses Betrags entscheidet die Mindestlohnkommission turnusgemäß bis Mitte 2025 unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage und der Tarifentwicklung. Aktuelle politische Diskussionen lassen jedoch bereits Forderungen nach einer Steigerung auf Beträge zwischen 14 und 15 Euro laut werden, um die Kaufkraft der Beschäftigten nachhaltig zu stärken. Ziel dieser regelmäßigen Anpassung ist die Sicherstellung eines angemessenen Mindestschutzes sowie ein fairer Wettbewerb innerhalb der Wirtschaft.

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Analyse der Herausforderungen für Betriebsräte bis 2030: Von der Wahl 2026 über KI-Mitbestimmung bis hin zu Mindestlohn und ökologischer Transformation.

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