Kurzarbeitergeld

Kurz­ar­bei­ter­geld ist eine staat­li­che Leis­tung, die Arbeit­neh­mern in Zei­ten von vor­über­ge­hen­dem Arbeits­aus­fall auf­grund wirt­schaft­li­cher Grün­de gewährt wird. Es soll den Ein­kom­mens­ver­lust der betrof­fe­nen Arbeit­neh­mer abfe­dern und gleich­zei­tig den Unter­neh­men ermög­li­chen, ihre Mit­ar­bei­ter zu hal­ten. Das Kurz­ar­bei­ter­geld wird von der Bun­des­agen­tur für Arbeit gezahlt und beträgt in der Regel 60 bis 67 Pro­zent des ent­gan­ge­nen Nettoeinkommens.


  • Sichert Kurzarbeit Arbeitsplätze?

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    Sichert Kurzarbeit Arbeitsplätze?

    Am 9. Febru­ar hat die Regie­rung die Bezugs­dau­er für das Kurz­ar­bei­ter­geld befris­tet bis zum 30. Juni 2022 auf bis zu 28 Mona­te ver­län­gert. Da Betrie­be, die seit Anfang der Pan­de­mie im März 2020 durch­ge­hend in Kurz­ar­beit sind, die maxi­ma­le Bezugs­dau­er für das Kurz­ar­bei­ter­geld von der­zeit 24 Mona­ten schon im Febru­ar 2022 aus­schöp­fen, soll die Ver­län­ge­rung…