Die Kündigungsfrist in der Probezeit ist der Zeitraum, den Arbeitgeber oder Arbeitnehmer einhalten müssen, um ein Arbeitsverhältnis während der anfänglichen Testphase zu beenden. In Deutschland beträgt diese gesetzliche Frist üblicherweise zwei Wochen zu jedem beliebigen Kalendertag, sofern keine abweichenden tarifvertraglichen Regelungen gelten. Diese verkürzte Frist ermöglicht es beiden Seiten, ohne Angabe von Gründen schnell und flexibel auf die Zusammenarbeit zu reagieren. Nach Ablauf der maximal sechsmonatigen Probezeit treten automatisch die längeren gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen in Kraft.

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Kündigungsfristen während der Probezeit: Klarheit durch das BAG-Urteil vom 23. März 2017 Die Probezeit ist ein kritischer Zeitraum sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber, da sie die Möglichkeit bietet, die Eignung für ein Arbeitsverhältnis zu testen. Während dieser Zeit gelten besondere Regelungen hinsichtlich der Kündigungsfristen, die im Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 23. März…