Kostenübernahme

Die Kos­ten­über­nah­me bezeich­net die Ver­pflich­tung einer Par­tei, bestimm­te anfal­len­de Kos­ten zu tra­gen. Im Arbeits­recht muss der Arbeit­ge­ber bei­spiels­wei­se die Kos­ten über­neh­men, die für die Tätig­keit des Betriebs­rats erfor­der­lich sind, ein­schließ­lich Schu­lun­gen, Sach­ver­stän­di­ge oder Büro­ma­te­ri­al. Auch im Gesund­heits­we­sen oder bei Ver­si­che­run­gen spielt die Kos­ten­über­nah­me eine Rol­le, wenn Leis­tun­gen durch eine Kran­ken­kas­se oder einen ande­ren Kos­ten­trä­ger bezahlt wer­den. Vor­aus­set­zung für eine Kos­ten­über­nah­me ist in der Regel eine gesetz­li­che, ver­trag­li­che oder indi­vi­du­ell ver­ein­bar­te Grundlage.


  • Navigation durch unsichere Gewässer: Die Rolle des Betriebsrats bei Unternehmensinsolvenzen

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    Navigation durch unsichere Gewässer: Die Rolle des Betriebsrats bei Unternehmensinsolvenzen

    In der kom­ple­xen und oft tur­bu­len­ten Situa­ti­on einer Unter­neh­mens­in­sol­venz spielt der Betriebs­rat eine ent­schei­den­de Rol­le. Die­ser Arti­kel beleuch­tet, wie der Betriebs­rat in sol­chen Kri­sen­zei­ten effek­tiv agie­ren und die Inter­es­sen der Beleg­schaft schüt­zen kann. Von der recht­li­chen Grund­la­ge der Insol­venz bis hin zu den spe­zi­fi­schen Rech­ten und Pflich­ten des Betriebs­rats im Insol­venz­ver­fah­ren wer­den alle wich­ti­gen Aspek­te…