Die Kostenübernahme bezeichnet die Verpflichtung einer Partei, bestimmte anfallende Kosten zu tragen. Im Arbeitsrecht muss der Arbeitgeber beispielsweise die Kosten übernehmen, die für die Tätigkeit des Betriebsrats erforderlich sind, einschließlich Schulungen, Sachverständige oder Büromaterial. Auch im Gesundheitswesen oder bei Versicherungen spielt die Kostenübernahme eine Rolle, wenn Leistungen durch eine Krankenkasse oder einen anderen Kostenträger bezahlt werden. Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist in der Regel eine gesetzliche, vertragliche oder individuell vereinbarte Grundlage.
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In der komplexen und oft turbulenten Situation einer Unternehmensinsolvenz spielt der Betriebsrat eine entscheidende Rolle. Dieser Artikel beleuchtet, wie der Betriebsrat in solchen Krisenzeiten effektiv agieren und die Interessen der Belegschaft schützen kann. Von der rechtlichen Grundlage der Insolvenz bis hin zu den spezifischen Rechten und Pflichten des Betriebsrats im Insolvenzverfahren werden alle wichtigen Aspekte…