Kostenübernahme

Die Kostenübernahme bezeichnet die Verpflichtung einer Partei, bestimmte anfallende Kosten zu tragen. Im Arbeitsrecht muss der Arbeitgeber beispielsweise die Kosten übernehmen, die für die Tätigkeit des Betriebsrats erforderlich sind, einschließlich Schulungen, Sachverständige oder Büromaterial. Auch im Gesundheitswesen oder bei Versicherungen spielt die Kostenübernahme eine Rolle, wenn Leistungen durch eine Krankenkasse oder einen anderen Kostenträger bezahlt werden. Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist in der Regel eine gesetzliche, vertragliche oder individuell vereinbarte Grundlage.