Kontinuierliche Bildung

Kon­ti­nu­ier­li­che Bil­dung bezeich­net den lebens­lan­gen Pro­zess des Ler­nens und der Wei­ter­bil­dung, um Wis­sen und Fähig­kei­ten ste­tig zu erwei­tern und an neue Anfor­de­run­gen anzu­pas­sen. Sie umfasst sowohl for­ma­le Bil­dungs­an­ge­bo­te wie Semi­na­re, Schu­lun­gen und Stu­di­en­gän­ge als auch infor­mel­les Ler­nen durch Erfah­rung, Selbst­stu­di­um oder digi­ta­le Lern­platt­for­men. Beson­ders in der heu­ti­gen Arbeits­welt ist kon­ti­nu­ier­li­che Bil­dung essen­zi­ell, um mit tech­no­lo­gi­schen und gesell­schaft­li­chen Ver­än­de­run­gen Schritt zu hal­ten. Unter­neh­men und Indi­vi­du­en pro­fi­tie­ren glei­cher­ma­ßen von einer regel­mä­ßi­gen Qua­li­fi­zie­rung, die Inno­va­ti­on und beruf­li­che Ent­wick­lung fördert.


  • Restmandat kein Hindernis: Hessisches LAG stärkt Schulungsanspruch des Betriebsrats

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    Restmandat kein Hindernis: Hessisches LAG stärkt Schulungsanspruch des Betriebsrats

    In einem rich­tungs­wei­sen­den Beschluss hat das Hes­si­sche Lan­des­ar­beits­ge­richt (LAG) unter dem Akten­zei­chen 16 TaBV­Ga 179/23 eine bedeu­ten­de Ent­schei­dung zum The­ma Schu­lungs­an­spruch des Betriebs­rats getrof­fen. In die­sem Fall ging es um die Fra­ge, ob der Schu­lungs­an­spruch eines Betriebs­rats­mit­glieds auch dann besteht, wenn das soge­nann­te Rest­man­dat vor­liegt – eine Situa­ti­on, die ein­tritt, wenn der Betrieb, in dem…