Hessisches Landesarbeitsgericht

Das Hes­si­sche Lan­des­ar­beits­ge­richt ist die zweit­in­stanz­li­che Gerichts­bar­keit für arbeits­recht­li­che Strei­tig­kei­ten im Bun­des­land Hes­sen. Es ent­schei­det über Beru­fun­gen und Beschwer­den gegen Urtei­le und Beschlüs­se der hes­si­schen Arbeits­ge­rich­te. Das Gericht ist für Rechts­strei­tig­kei­ten zwi­schen Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern, tarif­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen sowie betriebs­ver­fas­sungs­recht­li­che Fra­gen zustän­dig. Sein Ziel ist es, eine rechts­si­che­re und fai­re Lösung arbeits­recht­li­cher Kon­flik­te zu gewährleisten.


  • Restmandat kein Hindernis: Hessisches LAG stärkt Schulungsanspruch des Betriebsrats

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    Restmandat kein Hindernis: Hessisches LAG stärkt Schulungsanspruch des Betriebsrats

    In einem rich­tungs­wei­sen­den Beschluss hat das Hes­si­sche Lan­des­ar­beits­ge­richt (LAG) unter dem Akten­zei­chen 16 TaBV­Ga 179/23 eine bedeu­ten­de Ent­schei­dung zum The­ma Schu­lungs­an­spruch des Betriebs­rats getrof­fen. In die­sem Fall ging es um die Fra­ge, ob der Schu­lungs­an­spruch eines Betriebs­rats­mit­glieds auch dann besteht, wenn das soge­nann­te Rest­man­dat vor­liegt – eine Situa­ti­on, die ein­tritt, wenn der Betrieb, in dem…