Das Hessische Landesarbeitsgericht ist die zweitinstanzliche Gerichtsbarkeit für arbeitsrechtliche Streitigkeiten im Bundesland Hessen. Es entscheidet über Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der hessischen Arbeitsgerichte. Das Gericht ist für Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, tarifliche Auseinandersetzungen sowie betriebsverfassungsrechtliche Fragen zuständig. Sein Ziel ist es, eine rechtssichere und faire Lösung arbeitsrechtlicher Konflikte zu gewährleisten.
/
In einem richtungsweisenden Beschluss hat das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) unter dem Aktenzeichen 16 TaBVGa 179/23 eine bedeutende Entscheidung zum Thema Schulungsanspruch des Betriebsrats getroffen. In diesem Fall ging es um die Frage, ob der Schulungsanspruch eines Betriebsratsmitglieds auch dann besteht, wenn das sogenannte Restmandat vorliegt – eine Situation, die eintritt, wenn der Betrieb, in dem…