Hessisches Landesarbeitsgericht

Das Hessische Landesarbeitsgericht ist die zweitinstanzliche Gerichtsbarkeit für arbeitsrechtliche Streitigkeiten im Bundesland Hessen. Es entscheidet über Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der hessischen Arbeitsgerichte. Das Gericht ist für Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, tarifliche Auseinandersetzungen sowie betriebsverfassungsrechtliche Fragen zuständig. Sein Ziel ist es, eine rechtssichere und faire Lösung arbeitsrechtlicher Konflikte zu gewährleisten.