Gesetzesentwurf Betriebsverfassung

Ein Geset­zes­ent­wurf zur Ände­rung der Betriebs­ver­fas­sung ist ein von der Bun­des­re­gie­rung, dem Bun­des­tag oder dem Bun­des­rat ein­ge­brach­ter Vor­schlag zur Anpas­sung oder Erwei­te­rung des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes (BetrVG). Sol­che Ent­wür­fe ver­fol­gen das Ziel, die Mit­be­stim­mungs­rech­te der Arbeit­neh­mer­ver­tre­tun­gen an aktu­el­le gesell­schaft­li­che, wirt­schaft­li­che oder tech­no­lo­gi­sche Ent­wick­lun­gen anzu­pas­sen. Der aktu­el­le Ent­wurf sieht unter ande­rem die Ein­füh­rung der Online-Wahl als zusätz­li­che Opti­on für die regu­lä­ren Betriebs­rats­wah­len im Jahr 2026 vor (§ 18b BetrVG‑E). Der Ent­wurf muss zunächst das par­la­men­ta­ri­sche Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren durch­lau­fen, bevor er rechts­ver­bind­lich wird.