Ein Gesetzesentwurf zur Änderung der Betriebsverfassung ist ein von der Bundesregierung, dem Bundestag oder dem Bundesrat eingebrachter Vorschlag zur Anpassung oder Erweiterung des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Solche Entwürfe verfolgen das Ziel, die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertretungen an aktuelle gesellschaftliche, wirtschaftliche oder technologische Entwicklungen anzupassen. Der aktuelle Entwurf sieht unter anderem die Einführung der Online-Wahl als zusätzliche Option für die regulären Betriebsratswahlen im Jahr 2026 vor (§ 18b BetrVG‑E). Der Entwurf muss zunächst das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, bevor er rechtsverbindlich wird.
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Der neue § 18b BetrVG soll erstmals digitale Betriebsratswahlen ermöglichen. Wir zeigen, was im Gesetzesentwurf steht, welche Voraussetzungen gelten und was eine Rahmenbetriebsvereinbarung leisten muss.