Gesetzesentwurf Betriebsverfassung

Ein Gesetzesentwurf zur Änderung der Betriebsverfassung ist ein von der Bundesregierung, dem Bundestag oder dem Bundesrat eingebrachter Vorschlag zur Anpassung oder Erweiterung des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Solche Entwürfe verfolgen das Ziel, die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertretungen an aktuelle gesellschaftliche, wirtschaftliche oder technologische Entwicklungen anzupassen. Der aktuelle Entwurf sieht unter anderem die Einführung der Online-Wahl als zusätzliche Option für die regulären Betriebsratswahlen im Jahr 2026 vor (§ 18b BetrVG-E). Der Entwurf muss zunächst das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, bevor er rechtsverbindlich wird.