Europäische Kündigung

Der Begriff „Europäische Kündigung“ beschreibt die grenzüberschreitende Zustellung eines Kündigungsschreibens von einem deutschen Arbeitgeber an einen im EU-Ausland ansässigen Arbeitnehmer. Dabei ist die Einhaltung der Europäischen Zustellungsverordnung (EuZVO) entscheidend, um den rechtssicheren Zugang des Schreibens beim Empfänger nachzuweisen. Ein ordnungsgemäßer Zugang ist zwingend erforderlich, damit die gesetzlichen Fristen für eine Kündigungsschutzklage wirksam in Gang gesetzt werden. Nur durch eine solche dokumentierte Zustellung kann der Arbeitgeber im Streitfall belegen, dass die Kündigung dem Arbeitnehmer tatsächlich zugegangen ist.