Der Begriff „Europäische Kündigung“ beschreibt die grenzüberschreitende Zustellung eines Kündigungsschreibens von einem deutschen Arbeitgeber an einen im EU-Ausland ansässigen Arbeitnehmer. Dabei ist die Einhaltung der Europäischen Zustellungsverordnung (EuZVO) entscheidend, um den rechtssicheren Zugang des Schreibens beim Empfänger nachzuweisen. Ein ordnungsgemäßer Zugang ist zwingend erforderlich, damit die gesetzlichen Fristen für eine Kündigungsschutzklage wirksam in Gang gesetzt werden. Nur durch eine solche dokumentierte Zustellung kann der Arbeitgeber im Streitfall belegen, dass die Kündigung dem Arbeitnehmer tatsächlich zugegangen ist.

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Die Arbeitswelt verändert sich rasant. Viele Unternehmen organisieren sich europäisch, gründen SE-Strukturen und führen länderübergreifende Restrukturierungsprogramme durch. Während diese Transformationen betriebswirtschaftlich oft sinnvoll erscheinen, geraten Arbeitnehmer schnell in komplexe juristische Szenarien: Kündigungen im Rahmen einer europäischen Restrukturierung, sogenannte „EC-Sozialpläne“, „Balance of Interest“-Dokumente oder Abfindungsmodelle, die aus Brüssel, Madrid oder Dublin stammen sollen. Was auf den…