EU-Richtlinie

Eine EU-Richtlinie ist ein Rechtsakt der Europäischen Union, der verbindliche Ziele festlegt, die von den Mitgliedstaaten innerhalb einer bestimmten Frist erreicht werden müssen. Im Gegensatz zu EU-Verordnungen ist sie nicht direkt anwendbar, sondern muss von den nationalen Parlamenten erst in eigenes Landesrecht umgesetzt werden. Den einzelnen Staaten bleibt dabei ein gewisser Spielraum bei der Wahl der Mittel und der konkreten rechtlichen Ausgestaltung. Damit dient dieses Instrument vor allem der schrittweisen Angleichung der Rechtsvorschriften innerhalb des europäischen Binnenmarktes.