Eine Entlassung bezeichnet die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer. Dabei wird der Arbeitnehmer aus verschiedenen Gründen, wie beispielsweise betriebsbedingten Kündigungen oder Vertragsverletzungen, aus dem Unternehmen entlassen. Die Entlassung kann sowohl einseitig durch den Arbeitgeber als auch einvernehmlich zwischen beiden Parteien erfolgen. Nach der Entlassung endet die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und er verliert seine Ansprüche auf Lohn und Sozialleistungen.
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Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 01.11.2017 — 24 Ca 4261/17 — Das ArbG Berlin hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Trainers für Radsport am Olympiastützpunkt Berlin der mit versteckter Kamera in der Umkleidekabine Sportlerinnen gefilmt hat, wirksam ist. Der Trainer für Radsport am Olympiastützpunkt Berlin hatte sich gegen seine fristlose Kündigung gewehrt. Er hatte in der…
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Arbeitgeber können Arbeitnehmerinnen muslimischen Glaubens in der Europäischen Union unter Umständen das Tragen von Kopftüchern untersagen. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am heutigen Dienstag, den 14.03.2017. Eine unternehmensinterne Regel, die das sichtbare Tragen jedes politischen, philosophischen oder religiösen Zeichens verbietet, stellt nach dem EuGH keine unmittelbare Diskriminierung dar. Allerdings bedarf es dafür aber allgemeiner…