Dringendes betriebliches Erfordernis

Ein drin­gen­des betrieb­li­ches Erfor­der­nis bezieht sich auf eine Situa­ti­on oder Anfor­de­rung, die inner­halb eines Unter­neh­mens oder einer Orga­ni­sa­ti­on schnellst­mög­lich erfüllt wer­den muss. Es kann sich um eine unvor­her­ge­se­he­ne Situa­ti­on han­deln, die sofor­ti­ge Maß­nah­men erfor­dert, oder um eine lang­fris­ti­ge Anfor­de­rung, die zeit­nah umge­setzt wer­den muss, um den rei­bungs­lo­sen Betrieb sicher­zu­stel­len. Das Erfül­len des drin­gen­den betrieb­li­chen Erfor­der­nis­ses ist ent­schei­dend, um die Effi­zi­enz, Pro­duk­ti­vi­tät und Wett­be­werbs­fä­hig­keit des Unter­neh­mens aufrechtzuerhalten.


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    BAG: Kündigungsschutz nach Entlassungsverlangen des Betriebsrats

    Ist einem Arbeit­ge­ber auf Antrag des Betriebs­rats in einem Ver­fah­ren nach § 104 Satz 2 BetrVG* rechts­kräf­tig auf­ge­ge­ben wor­den, einen Arbeit­neh­mer zu ent­las­sen, liegt für eine ordent­li­che Kün­di­gung die­ses Arbeit­neh­mers ein drin­gen­des betrieb­li­ches Erfor­der­nis iSd. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG vor. Die Klä­ge­rin war bei dem beklag­ten Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men lang­jäh­rig als Sach­be­ar­bei­te­rin beschäf­tigt. Ende April…