Ein dringendes betriebliches Erfordernis bezieht sich auf eine Situation oder Anforderung, die innerhalb eines Unternehmens oder einer Organisation schnellstmöglich erfüllt werden muss. Es kann sich um eine unvorhergesehene Situation handeln, die sofortige Maßnahmen erfordert, oder um eine langfristige Anforderung, die zeitnah umgesetzt werden muss, um den reibungslosen Betrieb sicherzustellen. Das Erfüllen des dringenden betrieblichen Erfordernisses ist entscheidend, um die Effizienz, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens aufrechtzuerhalten.
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Ist einem Arbeitgeber auf Antrag des Betriebsrats in einem Verfahren nach § 104 Satz 2 BetrVG* rechtskräftig aufgegeben worden, einen Arbeitnehmer zu entlassen, liegt für eine ordentliche Kündigung dieses Arbeitnehmers ein dringendes betriebliches Erfordernis iSd. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG vor. Die Klägerin war bei dem beklagten Versicherungsunternehmen langjährig als Sachbearbeiterin beschäftigt. Ende April…