Das Diskriminierungsverbot bezeichnet das rechtliche und gesellschaftliche Prinzip, nach dem niemand aufgrund bestimmter Merkmale benachteiligt oder ungerecht behandelt werden darf. Dazu zählen unter anderem Geschlecht, Alter, ethnische Herkunft, Religion, Behinderung oder sexuelle Identität. Es ist in internationalen Abkommen, im Grundgesetz und in Gesetzen wie dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verankert. Ziel des Diskriminierungsverbots ist die Sicherung von Gleichbehandlung, Chancengleichheit und sozialer Gerechtigkeit.
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