Eine Digitale Betriebsratswahl bezeichnet die Durchführung der Wahl von Betriebsratsmitgliedern unter Einsatz elektronischer Verfahren zur Stimmabgabe, also mittels einer Online-Wahl. Sie ergänzt klassische Verfahren wie die Urnen- oder Briefwahl und soll insbesondere die Beteiligung erhöhen und Prozesse effizienter gestalten. Voraussetzung ist eine rechtliche Grundlage, wie sie mit dem geplanten § 18b BetrVG geschaffen werden soll, sowie der Einsatz zertifizierter, manipulationssicherer Wahlsoftware. Die Wahl muss trotz Digitalisierung den allgemeinen Wahlgrundsätzen – insbesondere Geheimhaltung, Transparenz und Sicherheit – uneingeschränkt genügen.
/
Der neue § 18b BetrVG soll erstmals digitale Betriebsratswahlen ermöglichen. Wir zeigen, was im Gesetzesentwurf steht, welche Voraussetzungen gelten und was eine Rahmenbetriebsvereinbarung leisten muss.