Digitale Betriebsratswahl

Eine Digi­ta­le Betriebs­rats­wahl bezeich­net die Durch­füh­rung der Wahl von Betriebs­rats­mit­glie­dern unter Ein­satz elek­tro­ni­scher Ver­fah­ren zur Stimm­ab­ga­be, also mit­tels einer Online-Wahl. Sie ergänzt klas­si­sche Ver­fah­ren wie die Urnen- oder Brief­wahl und soll ins­be­son­de­re die Betei­li­gung erhö­hen und Pro­zes­se effi­zi­en­ter gestal­ten. Vor­aus­set­zung ist eine recht­li­che Grund­la­ge, wie sie mit dem geplan­ten § 18b BetrVG geschaf­fen wer­den soll, sowie der Ein­satz zer­ti­fi­zier­ter, mani­pu­la­ti­ons­si­che­rer Wahl­soft­ware. Die Wahl muss trotz Digi­ta­li­sie­rung den all­ge­mei­nen Wahl­grund­sät­zen – ins­be­son­de­re Geheim­hal­tung, Trans­pa­renz und Sicher­heit – unein­ge­schränkt genügen.