Bundesarbeitgericht

Das Bun­des­ar­beits­ge­richt ist das obers­te Gericht in Deutsch­land für arbeits­recht­li­che Strei­tig­kei­ten. Es ent­schei­det über Rechts­fra­gen im Zusam­men­hang mit Arbeits­ver­hält­nis­sen und ist zustän­dig für Revi­sio­nen gegen Urtei­le der Lan­des­ar­beits­ge­rich­te. Das Bun­des­ar­beits­ge­richt hat sei­nen Sitz in Erfurt und besteht aus ver­schie­de­nen Sena­te, die sich mit unter­schied­li­chen Rechts­ge­bie­ten des Arbeits­rechts befas­sen. Sei­ne Ent­schei­dun­gen haben eine hohe Bedeu­tung für die Recht­spre­chung in arbeits­recht­li­chen Angelegenheiten.