Bewerberrechte

Bewer­ber­rech­te umfas­sen die recht­li­chen Ansprü­che und Schutz­me­cha­nis­men, die Per­so­nen im Rah­men eines Bewer­bungs­ver­fah­rens haben. Dazu zäh­len ins­be­son­de­re der Schutz vor Dis­kri­mi­nie­rung nach dem All­ge­mei­nen Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG), der Daten­schutz bei der Ver­ar­bei­tung per­sön­li­cher Daten sowie fai­re und trans­pa­ren­te Aus­wahl­ver­fah­ren. Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber haben Anspruch dar­auf, dass ihre Unter­la­gen nur zweck­ge­bun­den genutzt und nach Abschluss des Ver­fah­rens ord­nungs­ge­mäß behan­delt wer­den. Die­se Rech­te sol­len Chan­cen­gleich­heit sichern und will­kür­li­che Benach­tei­li­gun­gen ver­hin­dern.