Bewerberrechte umfassen die rechtlichen Ansprüche und Schutzmechanismen, die Personen im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens haben. Dazu zählen insbesondere der Schutz vor Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), der Datenschutz bei der Verarbeitung persönlicher Daten sowie faire und transparente Auswahlverfahren. Bewerberinnen und Bewerber haben Anspruch darauf, dass ihre Unterlagen nur zweckgebunden genutzt und nach Abschluss des Verfahrens ordnungsgemäß behandelt werden. Diese Rechte sollen Chancengleichheit sichern und willkürliche Benachteiligungen verhindern.
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