Beurteilungsspielraum des Betriebsrats

Der Beurteilungsspielraum des Betriebsrats beschreibt dessen rechtlich anerkannte Entscheidungsfreiheit bei bestimmten mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten. Innerhalb dieses Spielraums kann der Betriebsrat eigenständig abwägen, welche Maßnahmen im Interesse der Belegschaft angemessen sind, beispielsweise bei sozialen, personellen oder wirtschaftlichen Mitbestimmungsrechten. Arbeitgeber und Gerichte dürfen diesen Ermessensspielraum nur eingeschränkt überprüfen, solange der Betriebsrat seine Entscheidungen sachgerecht und innerhalb des rechtlichen Rahmens trifft. Dies sichert dem Betriebsrat eine unabhängige und eigenverantwortliche Wahrnehmung seiner Aufgaben.