Der Beurteilungsspielraum des Betriebsrats beschreibt dessen rechtlich anerkannte Entscheidungsfreiheit bei bestimmten mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten. Innerhalb dieses Spielraums kann der Betriebsrat eigenständig abwägen, welche Maßnahmen im Interesse der Belegschaft angemessen sind, beispielsweise bei sozialen, personellen oder wirtschaftlichen Mitbestimmungsrechten. Arbeitgeber und Gerichte dürfen diesen Ermessensspielraum nur eingeschränkt überprüfen, solange der Betriebsrat seine Entscheidungen sachgerecht und innerhalb des rechtlichen Rahmens trifft. Dies sichert dem Betriebsrat eine unabhängige und eigenverantwortliche Wahrnehmung seiner Aufgaben.
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In einem richtungsweisenden Beschluss hat das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) unter dem Aktenzeichen 16 TaBVGa 179/23 eine bedeutende Entscheidung zum Thema Schulungsanspruch des Betriebsrats getroffen. In diesem Fall ging es um die Frage, ob der Schulungsanspruch eines Betriebsratsmitglieds auch dann besteht, wenn das sogenannte Restmandat vorliegt – eine Situation, die eintritt, wenn der Betrieb, in dem…