Betriebsverfassungsgesetz

Das Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz ist ein deut­sches Gesetz, das die Rech­te und Pflich­ten von Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern in Betrie­ben regelt. Es legt unter ande­rem fest, wie Betriebs­rä­te gewählt wer­den, wel­che Mit­be­stim­mungs­rech­te sie haben und wie Kon­flik­te zwi­schen Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern gelöst wer­den kön­nen. Das Gesetz dient der För­de­rung der Mit­be­stim­mung und der Inter­es­sen­ver­tre­tung der Arbeitnehmer.


  • Betriebsräte aufgepasst: Arbeit-von-morgen-Gesetz

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    Betriebsräte aufgepasst: Arbeit-von-morgen-Gesetz

    Gute Nach­richt für Betriebs­rä­te: Der Bun­des­tag hat am 23. April 2020 eine befris­te­te Ände­rung des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes (BetrVG) beschlos­sen, durch die die Arbeit der Betriebs­rä­te in Zei­ten der Coro­na­kri­se erleich­tert und ihre Hand­lungs­fä­hig­keit sicher­ge­stellt wer­den soll. Nach­dem Bun­des­ar­beits­mi­nis­ter Huber­tus Heil (SPD) bereits in einer Minis­ter­er­klä­rung dazu auf­ge­ru­fen hat, die Arbeits­fä­hig­keit der Betriebs­rä­te in der Covid-19-Kri­se sicher­zu­stel­len, hat…