Betriebsübergänge

Betriebs­über­gän­ge beschrei­ben die Über­tra­gung eines Unter­neh­mens oder Unter­neh­mens­be­reichs von einem Inha­ber auf einen ande­ren, was recht­li­che, wirt­schaft­li­che und sozia­le Aus­wir­kun­gen auf die betei­lig­ten Mit­ar­bei­ter haben kann. Dies erfor­dert eine genaue Beach­tung arbeits­recht­li­cher Bestim­mun­gen, um die Rech­te der Mit­ar­bei­ter zu wah­ren. Wich­tig sind dabei trans­pa­ren­te Kom­mu­ni­ka­ti­on und even­tu­ell die Anpas­sung von Arbeits­ver­trä­gen, um den Über­gang so rei­bungs­los wie mög­lich zu gestal­ten und die Kon­ti­nui­tät der Betriebs­leis­tung zu sichern.


  • Vom Übergang zum Restmandat: Die rechtlichen Grundlagen des Betriebsrats im Kontext betrieblicher Transformation

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    Vom Übergang zum Restmandat: Die rechtlichen Grundlagen des Betriebsrats im Kontext betrieblicher Transformation

    Bei betrieb­li­chen Umstruk­tu­rie­run­gen sind die §§ 21a, 21b und 22 des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes (BetrVG) fun­da­men­ta­le Säu­len, die den Betriebs­rä­ten eine kon­ti­nu­ier­li­che und effek­ti­ve Ver­tre­tung der Arbeit­neh­mer­inter­es­sen ermög­li­chen. Die­se Para­gra­phen stel­len sicher, dass Betriebs­rä­te ihre reprä­sen­ta­ti­ven Funk­tio­nen wäh­rend und nach tief­grei­fen­den Ver­än­de­run­gen wie Betriebs­über­gän­gen oder -ände­run­gen ohne Unter­bre­chung aus­üben kön­nen. Sie gewähr­leis­ten eine lücken­lo­se Betriebs­rats­ar­beit, die beson­ders…