Betriebsschließung

Unter einer Betriebsschließung versteht man die endgültige Einstellung der geschäftlichen Tätigkeit und die gleichzeitige Auflösung der entsprechenden organisatorischen Einheit. Dieser Prozess beinhaltet die dauerhafte Aufgabe des Betriebszwecks sowie die Verwertung oder den Abbau der vorhandenen Betriebsmittel. Arbeitsrechtlich führt eine solche Maßnahme meist zu betriebsbedingten Kündigungen, da die Beschäftigungsmöglichkeit für die Mitarbeiter dauerhaft entfällt. Im Gegensatz zu einer vorübergehenden Stilllegung gibt es bei einer Schließung keine Absicht, den Betrieb zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzunehmen.