Die elektronische Betriebsratswahl ist ein Verfahren, bei dem die Wahl des Betriebsrats digital, zum Beispiel per Online-Voting oder elektronischer Stimmabgabe, durchgeführt wird. Sie ist bislang im deutschen Recht nicht ausdrücklich erlaubt, da das Betriebsverfassungsgesetz von einer schriftlichen, geheimen Wahl mit Stimmzetteln ausgeht. Um eine elektronische Wahl rechtssicher durchzuführen, wäre eine gesetzliche Grundlage erforderlich, die bisher fehlt. Es gibt jedoch politische Diskussionen über eine mögliche Modernisierung des Wahlverfahrens.
/
Der neue § 18b BetrVG soll erstmals digitale Betriebsratswahlen ermöglichen. Wir zeigen, was im Gesetzesentwurf steht, welche Voraussetzungen gelten und was eine Rahmenbetriebsvereinbarung leisten muss.