Eine Betriebsratsanhörung ist das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren, bei dem ein Arbeitgeber den Betriebsrat vor bestimmten personellen Maßnahmen, insbesondere vor jeder Kündigung, umfassend informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben muss. Ziel dieses Prozesses ist es, die Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmervertretung zu wahren und soziale Belange der Beschäftigten zu berücksichtigen. Erfolgt die Anhörung nicht, nicht rechtzeitig oder fehlerhaft, ist eine daraufhin ausgesprochene Kündigung unwirksam. Der Betriebsrat hat nach der Unterrichtung festgelegte Fristen, um der geplanten Maßnahme zuzustimmen, Bedenken zu äußern oder ihr zu widersprechen.

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