Betriebsrat gründen

Ein Betriebsrat kann gegründet werden, wenn in einem Betrieb mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern drei davon die Initiative ergreifen. Zunächst wird eine Wahlversammlung einberufen, in der ein Wahlvorstand gewählt wird, der die Betriebsratswahl organisiert. Nach der Durchführung der Wahl tritt der neu gewählte Betriebsrat zusammen und nimmt seine Arbeit auf. Er vertritt die Interessen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber und hat Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).