Betriebsrat gründen

Ein Betriebs­rat kann gegrün­det wer­den, wenn in einem Betrieb mit min­des­tens fünf wahl­be­rech­tig­ten Arbeit­neh­mern drei davon die Initia­ti­ve ergrei­fen. Zunächst wird eine Wahl­ver­samm­lung ein­be­ru­fen, in der ein Wahl­vor­stand gewählt wird, der die Betriebs­rats­wahl orga­ni­siert. Nach der Durch­füh­rung der Wahl tritt der neu gewähl­te Betriebs­rat zusam­men und nimmt sei­ne Arbeit auf. Er ver­tritt die Inter­es­sen der Beleg­schaft gegen­über dem Arbeit­ge­ber und hat Mit­be­stim­mungs­rech­te nach dem Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz (BetrVG).