Betriebsrat Anhörung

Eine Betriebsrat-Anhörung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren, bei dem der Arbeitgeber den Betriebsrat vor einer geplanten personellen Maßnahme, insbesondere einer Kündigung, umfassend informieren muss. Der Arbeitgeber legt dabei die Gründe für die beabsichtigte Maßnahme dar, damit das Gremium die Sachlage prüfen und bewerten kann. Der Betriebsrat hat anschließend die Möglichkeit, innerhalb einer festgesetzten Frist Stellung zu beziehen, Bedenken zu äußern oder der Maßnahme zu widersprechen. Findet diese Anhörung nicht oder nicht ordnungsgemäß statt, ist die personelle Maßnahme rechtlich unwirksam.