Betriebseingliederung

Die Betriebs­ein­glie­de­rung bezeich­net Maß­nah­men zur Wie­der­ein­glie­de­rung von Arbeit­neh­mern nach län­ge­rer Krank­heit oder Arbeits­un­fä­hig­keit. Ziel ist es, die betrof­fe­ne Per­son schritt­wei­se an ihre frü­he­re Tätig­keit her­an­zu­füh­ren und erneu­ter Arbeits­un­fä­hig­keit vor­zu­beu­gen. Arbeit­ge­ber sind gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX ver­pflich­tet, ein betrieb­li­ches Ein­glie­de­rungs­ma­nage­ment (BEM) anzu­bie­ten, wenn ein Mit­ar­bei­ter inner­halb eines Jah­res län­ger als sechs Wochen krank war. Dabei wer­den indi­vi­du­el­le Lösun­gen erar­bei­tet, die bei­spiels­wei­se Arbeits­zeit­re­du­zie­run­gen, ergo­no­mi­sche Anpas­sun­gen oder alter­na­ti­ve Tätig­kei­ten umfas­sen können.


  • Restmandat kein Hindernis: Hessisches LAG stärkt Schulungsanspruch des Betriebsrats

    /

    Restmandat kein Hindernis: Hessisches LAG stärkt Schulungsanspruch des Betriebsrats

    In einem rich­tungs­wei­sen­den Beschluss hat das Hes­si­sche Lan­des­ar­beits­ge­richt (LAG) unter dem Akten­zei­chen 16 TaBV­Ga 179/23 eine bedeu­ten­de Ent­schei­dung zum The­ma Schu­lungs­an­spruch des Betriebs­rats getrof­fen. In die­sem Fall ging es um die Fra­ge, ob der Schu­lungs­an­spruch eines Betriebs­rats­mit­glieds auch dann besteht, wenn das soge­nann­te Rest­man­dat vor­liegt – eine Situa­ti­on, die ein­tritt, wenn der Betrieb, in dem…