Betriebsbegriff

Der Betriebsbegriff beschreibt eine organisatorische Einheit, in der ein Arbeitgeber gemeinsam mit seinen Beschäftigten mithilfe von Sachmitteln dauerhaft einen bestimmten arbeitstechnischen Zweck verfolgt. Er unterscheidet sich vom Begriff des Unternehmens, welcher die rechtliche und wirtschaftliche Gesamteinheit darstellt, während der Betrieb die konkrete Stätte der Arbeitsausführung ist. Entscheidend für das Vorliegen eines Betriebs ist eine einheitliche Leitung, die den Einsatz der personellen und sächlichen Mittel vor Ort steuert. Diese Abgrenzung ist rechtlich besonders für die Anwendung des Kündigungsschutzes und der betrieblichen Mitbestimmung von zentraler Bedeutung.