Eine betriebsbedingte Kündigung ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber, die auf betrieblichen Erfordernissen beruht. Sie erfolgt, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen, die eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers unmöglich machen, wie z.B. Betriebsstilllegung, Rationalisierung oder Umsatzrückgang. Die Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein und unterliegt strengen gesetzlichen Anforderungen. Arbeitnehmer haben das Recht, die Kündigung auf ihre Wirksamkeit prüfen zu lassen.

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Die Arbeitswelt verändert sich rasant. Viele Unternehmen organisieren sich europäisch, gründen SE-Strukturen und führen länderübergreifende Restrukturierungsprogramme durch. Während diese Transformationen betriebswirtschaftlich oft sinnvoll erscheinen, geraten Arbeitnehmer schnell in komplexe juristische Szenarien: Kündigungen im Rahmen einer europäischen Restrukturierung, sogenannte „EC-Sozialpläne“, „Balance of Interest“-Dokumente oder Abfindungsmodelle, die aus Brüssel, Madrid oder Dublin stammen sollen. Was auf den…

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Kündigung wegen fehlender Zukunftsfähigkeit? Welche arbeitsrechtlichen Grenzen gelten bei Transformations- und Qualifizierungsprozessen im Unternehmen.