Beteiligungsrechte

Beteiligungsrechte sind gesetzlich verankerte Rechte des Betriebsrats, die ihm ermöglichen, auf betriebliche Entscheidungen Einfluss zu nehmen. Sie umfassen insbesondere Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Je nach Art und Umfang des Rechts kann der Betriebsrat informiert werden, beratend tätig sein oder bestimmten Maßnahmen zustimmen müssen. Diese Rechte sind im Betriebsverfassungsgesetz geregelt und dienen dem Schutz der Interessen der Arbeitnehmer.​