Die Besserstellung von Betriebsräten bezieht sich auf Maßnahmen, die die Rechte und den Einfluss der Betriebsräte in Unternehmen stärken sollen. Dies kann beispielsweise durch eine Ausweitung der Mitbestimmungsrechte, eine verbesserte Informations- und Kommunikationsstruktur oder eine erhöhte finanzielle Unterstützung erfolgen. Das Ziel ist es, den Betriebsräten eine effektive Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer zu ermöglichen und ihre Position innerhalb des Unternehmens zu stärken.
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Die Begründung in einem Urteil des Landesgericht Braunschweig wirft mal wieder die Frage auf, was ein Betriebsrat verdienen darf. Es handelte sich zwar um einen Strafrechtsfall, es ging aber auch um die Frage, ob es eine Obergrenze bei der Vergütung von freigestellten Betriebsräten gibt. Grundsätzlich ist die Betriebsarbeit nach § 37 Abs. 1 BetrVG ein Ehrenamt,…