Beauftragung

Die Beauf­tra­gung bezeich­net den Vor­gang, bei dem eine Per­son oder Insti­tu­ti­on eine ande­re mit der Erbrin­gung einer bestimm­ten Leis­tung betraut. Sie kann münd­lich oder schrift­lich erfol­gen und basiert oft auf einem Ver­trag oder einer gesetz­li­chen Grund­la­ge. In Unter­neh­men und Orga­ni­sa­tio­nen kann die Beauf­tra­gung inter­ne oder exter­ne Dienst­leis­ter betref­fen, etwa bei der Hin­zu­zie­hung von Sach­ver­stän­di­gen oder Bera­tern. Die recht­li­chen und finan­zi­el­len Bedin­gun­gen einer Beauf­tra­gung sind in der Regel vor­her fest­zu­le­gen, um die Durch­füh­rung und Ver­gü­tung der Leis­tung zu sichern.


  • Navigation durch unsichere Gewässer: Die Rolle des Betriebsrats bei Unternehmensinsolvenzen

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    Navigation durch unsichere Gewässer: Die Rolle des Betriebsrats bei Unternehmensinsolvenzen

    In der kom­ple­xen und oft tur­bu­len­ten Situa­ti­on einer Unter­neh­mens­in­sol­venz spielt der Betriebs­rat eine ent­schei­den­de Rol­le. Die­ser Arti­kel beleuch­tet, wie der Betriebs­rat in sol­chen Kri­sen­zei­ten effek­tiv agie­ren und die Inter­es­sen der Beleg­schaft schüt­zen kann. Von der recht­li­chen Grund­la­ge der Insol­venz bis hin zu den spe­zi­fi­schen Rech­ten und Pflich­ten des Betriebs­rats im Insol­venz­ver­fah­ren wer­den alle wich­ti­gen Aspek­te…