Die Beauftragung bezeichnet den Vorgang, bei dem eine Person oder Institution eine andere mit der Erbringung einer bestimmten Leistung betraut. Sie kann mündlich oder schriftlich erfolgen und basiert oft auf einem Vertrag oder einer gesetzlichen Grundlage. In Unternehmen und Organisationen kann die Beauftragung interne oder externe Dienstleister betreffen, etwa bei der Hinzuziehung von Sachverständigen oder Beratern. Die rechtlichen und finanziellen Bedingungen einer Beauftragung sind in der Regel vorher festzulegen, um die Durchführung und Vergütung der Leistung zu sichern.
/
In der komplexen und oft turbulenten Situation einer Unternehmensinsolvenz spielt der Betriebsrat eine entscheidende Rolle. Dieser Artikel beleuchtet, wie der Betriebsrat in solchen Krisenzeiten effektiv agieren und die Interessen der Belegschaft schützen kann. Von der rechtlichen Grundlage der Insolvenz bis hin zu den spezifischen Rechten und Pflichten des Betriebsrats im Insolvenzverfahren werden alle wichtigen Aspekte…