Beauftragung

Die Beauftragung bezeichnet den Vorgang, bei dem eine Person oder Institution eine andere mit der Erbringung einer bestimmten Leistung betraut. Sie kann mündlich oder schriftlich erfolgen und basiert oft auf einem Vertrag oder einer gesetzlichen Grundlage. In Unternehmen und Organisationen kann die Beauftragung interne oder externe Dienstleister betreffen, etwa bei der Hinzuziehung von Sachverständigen oder Beratern. Die rechtlichen und finanziellen Bedingungen einer Beauftragung sind in der Regel vorher festzulegen, um die Durchführung und Vergütung der Leistung zu sichern.