Balance of Interest

Balance of Interest bezeichnet den Ausgleich zwischen den wirtschaftlichen Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Betriebsänderungen. Er wird in Sozialplänen verankert, um gerechte Entlohnungen, Abfindungen und Arbeitsbedingungen zu sichern. Durch diesen Interessenausgleich soll verhindert werden, dass einzelne Gruppen unverhältnismäßig beeinträchtigt werden. Der Begriff ist zentral für das deutsche Arbeitsrecht und die Tarifautonomie.