Balance of Interest bezeichnet den Ausgleich zwischen den wirtschaftlichen Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Betriebsänderungen. Er wird in Sozialplänen verankert, um gerechte Entlohnungen, Abfindungen und Arbeitsbedingungen zu sichern. Durch diesen Interessenausgleich soll verhindert werden, dass einzelne Gruppen unverhältnismäßig beeinträchtigt werden. Der Begriff ist zentral für das deutsche Arbeitsrecht und die Tarifautonomie.

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Die Arbeitswelt verändert sich rasant. Viele Unternehmen organisieren sich europäisch, gründen SE-Strukturen und führen länderübergreifende Restrukturierungsprogramme durch. Während diese Transformationen betriebswirtschaftlich oft sinnvoll erscheinen, geraten Arbeitnehmer schnell in komplexe juristische Szenarien: Kündigungen im Rahmen einer europäischen Restrukturierung, sogenannte „EC-Sozialpläne“, „Balance of Interest“-Dokumente oder Abfindungsmodelle, die aus Brüssel, Madrid oder Dublin stammen sollen. Was auf den…