Ein Aufhebungsverfahren dient dazu, eine bestehende Regelung, Entscheidung oder ein Rechtsverhältnis formell zu beenden. In arbeitsrechtlichen oder verwaltungsrechtlichen Zusammenhängen wird es genutzt, um Verträge, Beschlüsse oder Maßnahmen aufzuheben. Das Verfahren folgt bestimmten gesetzlichen Vorgaben und setzt meist einen Antrag oder eine einvernehmliche Vereinbarung voraus. Ziel ist es, Rechtssicherheit über die Beendigung des jeweiligen Rechtsakts herzustellen.
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Ein effektives und gerechtes Arbeitsumfeld erfordert klare Regeln und Mechanismen, die sowohl die Interessen des Arbeitgebers als auch die der Arbeitnehmer schützen. Ein zentrales Instrument hierbei sind die Beteiligungsrechte des Betriebsrats, insbesondere bei vorläufigen personellen Einzelmaßnahmen. Der § 101 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Er gibt dem Betriebsrat das Recht,…