Aufhebungsverfahren

Ein Aufhebungsverfahren dient dazu, eine bestehende Regelung, Entscheidung oder ein Rechtsverhältnis formell zu beenden. In arbeitsrechtlichen oder verwaltungsrechtlichen Zusammenhängen wird es genutzt, um Verträge, Beschlüsse oder Maßnahmen aufzuheben. Das Verfahren folgt bestimmten gesetzlichen Vorgaben und setzt meist einen Antrag oder eine einvernehmliche Vereinbarung voraus. Ziel ist es, Rechtssicherheit über die Beendigung des jeweiligen Rechtsakts herzustellen.