Aufhebungsverfahren

Ein Auf­he­bungs­ver­fah­ren dient dazu, eine bestehen­de Rege­lung, Ent­schei­dung oder ein Rechts­ver­hält­nis for­mell zu been­den. In arbeits­recht­li­chen oder ver­wal­tungs­recht­li­chen Zusam­men­hän­gen wird es genutzt, um Ver­trä­ge, Beschlüs­se oder Maß­nah­men auf­zu­he­ben. Das Ver­fah­ren folgt bestimm­ten gesetz­li­chen Vor­ga­ben und setzt meist einen Antrag oder eine ein­ver­nehm­li­che Ver­ein­ba­rung vor­aus. Ziel ist es, Rechts­si­cher­heit über die Been­di­gung des jewei­li­gen Rechts­akts herzustellen.