Arbeitsrechtliche Beratung

Die arbeits­recht­li­che Bera­tung umfasst die Unter­stüt­zung von Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern in allen Fra­gen rund um das Arbeits­ver­hält­nis. Dies beinhal­tet die Prü­fung und Gestal­tung von Arbeits­ver­trä­gen, die Bera­tung bei Kün­di­gun­gen und Abmah­nun­gen sowie die Ver­tre­tung vor dem Arbeits­ge­richt. Ziel ist es, die Rech­te und Pflich­ten bei­der Par­tei­en zu klä­ren und rechts­si­che­re Lösun­gen für arbeits­recht­li­che Pro­ble­me zu fin­den. Eine kom­pe­ten­te Bera­tung hilft, Strei­tig­kei­ten zu ver­mei­den und fai­re Arbeits­be­din­gun­gen zu gewährleisten.