Arbeitsrecht digital

Arbeits­recht digi­tal beschreibt die Anwen­dung digi­ta­ler Tech­no­lo­gien in der arbeits­recht­li­chen Bera­tung und Pra­xis. Dazu zäh­len z. B. digi­ta­le Akten­füh­rung, auto­ma­ti­sier­te Fris­ten­über­wa­chung, Online-Kom­mu­ni­ka­ti­on mit Betriebs­rä­ten sowie der Ein­satz von KI bei der Ana­ly­se von Ver­trä­gen, Kün­di­gun­gen oder Betriebs­ver­ein­ba­run­gen. Arbeits­recht digi­tal ermög­licht eine schnel­le­re, struk­tu­rier­te­re und oft auch ver­ständ­li­che­re Bera­tung – gera­de bei kom­ple­xen, kol­lek­tiv­recht­li­chen The­men. Es ist ein wesent­li­cher Bau­stein der Digi­ta­len Kanz­lei im 21. Jahrhundert.