Arbeitsgericht Heilbronn

Das Arbeits­ge­richt Heil­bronn ist eines der neun Arbeits­ge­rich­te des Bun­des­lan­des Baden-Würt­tem­berg und hat sei­nen Sitz in Heil­bronn. Es ist ört­lich zustän­dig für arbeits­recht­li­che Strei­tig­kei­ten aus Heil­bronn, dem Land­kreis Heil­bronn, dem Hohen­lo­he­kreis, dem Main-Tau­ber-Kreis sowie dem Land­kreis Schwä­bisch Hall. Zusätz­lich unter­hält es Außen­kam­mern in Crails­heim, die dort regel­mä­ßig Gerichts­ta­ge abhal­ten. Über­ge­ord­net sind das Lan­des­ar­beits­ge­richt Baden-Würt­tem­berg und im wei­te­ren Rechts­zug das Bun­des­ar­beits­ge­richt.