Das Arbeitsentgelt bezeichnet die Vergütung, die eine Person für ihre geleistete Arbeit erhält. Es umfasst sowohl das Gehalt als auch eventuelle Zulagen, Boni oder Prämien. Das Arbeitsentgelt kann monatlich, wöchentlich oder auch stundenweise ausgezahlt werden und ist in der Regel vertraglich festgelegt. Es dient als Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung und ist somit ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsverhältnisses.
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Die Begründung in einem Urteil des Landesgericht Braunschweig wirft mal wieder die Frage auf, was ein Betriebsrat verdienen darf. Es handelte sich zwar um einen Strafrechtsfall, es ging aber auch um die Frage, ob es eine Obergrenze bei der Vergütung von freigestellten Betriebsräten gibt. Grundsätzlich ist die Betriebsarbeit nach § 37 Abs. 1 BetrVG ein Ehrenamt,…