Die Anhörung des Betriebsrats ist ein zentrales Element des § 102 BetrVG. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Betriebsrat vor jeder Kündigung anzuhören und ihm alle relevanten Informationen mitzuteilen, z. B. die Gründe für die Kündigung und die Umstände des Falls. Der Betriebsrat hat dann die Möglichkeit, Stellung zu nehmen, Bedenken zu äußern oder der Kündigung zu widersprechen. Die Anhörung muss ordnungsgemäß erfolgen, da eine Verletzung dieses Verfahrens zur Unwirksamkeit der Kündigung führen kann.

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## Einleitung Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über kündigungsschutz & anhörung des betriebsrats (§ 102 betrvg / kschg). Die nachfolgenden Abschnitte stellen die relevanten Rechtsgrundlagen und praktischen Anwendungen vor. ## Rechtsgrundlagen (zitierte Normen) ### 102 § 102 BetrVG: Amtlicher Gesetzestext (Single Source of Truth) Normtext (amtlich, vollständig) > **§ 102 BetrVG** > > (1)…

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Die Kündigung eines Mitarbeiters ist für Arbeitgeber ein einschneidender Schritt, der nicht nur arbeitsrechtliche Konsequenzen hat, sondern auch das Betrie…