Amtszeit

Die Amts­zeit bezeich­net den Zeit­raum, in dem eine Per­son ein bestimm­tes Amt inne­hat. Sie kann für poli­ti­sche Ämter wie das des Prä­si­den­ten oder des Bür­ger­meis­ters gel­ten, aber auch für ande­re Posi­tio­nen in Unter­neh­men oder Orga­ni­sa­tio­nen. Die Dau­er der Amts­zeit kann fest­ge­legt sein oder durch Wah­len oder Ver­trä­ge bestimmt wer­den. Nach Ablauf der Amts­zeit endet die offi­zi­el­le Zustän­dig­keit der Per­son für das jewei­li­ge Amt.