Eine Abfindungsverhandlung bezeichnet den Prozess, bei dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die Höhe und Bedingungen einer Abfindung verhandeln. Dabei wird im Falle einer Kündigung ein angemessener finanzieller Ausgleich vereinbart. Die Verhandlung erfolgt individuell oder im Rahmen eines Betriebsrates und berücksichtigt rechtliche, betriebswirtschaftliche sowie sozialplanbezogene Aspekte. Sie ist Teil von Interessenausgleich und Sozialplanungsprozessen.

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Die Arbeitswelt verändert sich rasant. Viele Unternehmen organisieren sich europäisch, gründen SE-Strukturen und führen länderübergreifende Restrukturierungsprogramme durch. Während diese Transformationen betriebswirtschaftlich oft sinnvoll erscheinen, geraten Arbeitnehmer schnell in komplexe juristische Szenarien: Kündigungen im Rahmen einer europäischen Restrukturierung, sogenannte „EC-Sozialpläne“, „Balance of Interest“-Dokumente oder Abfindungsmodelle, die aus Brüssel, Madrid oder Dublin stammen sollen. Was auf den…