Eine Abfindungserhöhung bezieht sich auf die Erhöhung des einmaligen Ausgleichsbetrags, der einem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wird. Sie dient als zusätzlicher Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes und kann verhandelt oder gesetzlich geregelt sein. Eine höhere Abfindung kann insbesondere bei betriebsbedingten Kündigungen, sozialen Planen oder vergleichbaren Restrukturierungsmaßnahmen verhandelt werden.

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Die Arbeitswelt verändert sich rasant. Viele Unternehmen organisieren sich europäisch, gründen SE-Strukturen und führen länderübergreifende Restrukturierungsprogramme durch. Während diese Transformationen betriebswirtschaftlich oft sinnvoll erscheinen, geraten Arbeitnehmer schnell in komplexe juristische Szenarien: Kündigungen im Rahmen einer europäischen Restrukturierung, sogenannte „EC-Sozialpläne“, „Balance of Interest“-Dokumente oder Abfindungsmodelle, die aus Brüssel, Madrid oder Dublin stammen sollen. Was auf den…