6 AZR 705/15

Der Begriff “6 AZR 705/15” bezieht sich auf eine Akten­zei­chen-Num­mer, die in der Recht­spre­chung ver­wen­det wird. Es han­delt sich um eine ein­deu­ti­ge Kenn­zeich­nung eines bestimm­ten Gerichts­ver­fah­rens. Die Zah­len und Buch­sta­ben­kom­bi­na­tio­nen in der Akten­zei­chen-Num­mer haben eine spe­zi­fi­sche Bedeu­tung und ermög­li­chen es, das Ver­fah­ren ein­deu­tig zu iden­ti­fi­zie­ren und zu verfolgen.


  • BAG-Urteil: Abgekürzte Kündigungsfrist in der Probezeit nur bei eindeutiger Vertragsgestaltung

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    BAG-Urteil: Abgekürzte Kündigungsfrist in der Probezeit nur bei eindeutiger Vertragsgestaltung

    Kün­di­gungs­fris­ten wäh­rend der Pro­be­zeit: Klar­heit durch das BAG-Urteil vom 23. März 2017 Die Pro­be­zeit ist ein kri­ti­scher Zeit­raum sowohl für Arbeit­neh­mer als auch für Arbeit­ge­ber, da sie die Mög­lich­keit bie­tet, die Eig­nung für ein Arbeits­ver­hält­nis zu tes­ten. Wäh­rend die­ser Zeit gel­ten beson­de­re Rege­lun­gen hin­sicht­lich der Kün­di­gungs­fris­ten, die im Urteil des Bun­des­ar­beits­ge­richts (BAG) vom 23. März 2017…